TAMG – Neuerungen auf einen Blick!

Was gibt es an Vorschriften im neuen Tierarzneimittelgesetz (TAMG) zu beachten und was bedeuten diese im Alltag mit Ihrem Tier?

Medikamente dürfen vom Tierarzt nur für die von ihm untersuchten Tier nur für den aktuellen Behandlungsfall abgegeben werden.

Die Menge der abgegebenen Medikamente darf den aufgrund tierärztlicher Diagnose festgestellten Bedarf nicht überschreiten.

Rezepte für Tiere dürfen nur in normalen Apotheken eingelöst werden. Tierärzte dürfen kein Rezept auf Anweisung oder Rezept eines anderen (Haus-) Tierarztes abgeben.

Einige Medikamente dürfen bei Hund, Katze oder Heimtier nicht mehr verwendet werden.

Manche Antibiotika dürfen nur angewendet werden, wenn zuvor eine Laborprobe zur weiteren Untersuchung eingeschickt wurde.

Verschreibungspflichtige Medikamente dürfen nur direkt an den Tierhalter ausgehändigt werden. Ein Versand ist verboten.

Medikamente dürfen vom Tierarzt zur Vernichtung zurückgenommen und nicht erstattet werden.

Sie dürfen Medikamente in den Hausmüll entsorgen, wenn dieser (wie fast überall) an eine Müllverbrennung geht. Niemals über Waschbecken oder Toilette entsorgen!

Falls Sie sich genauer informieren wollen, finden Sie einen zusammenfassenden Artikel hier:

https://www.vetline.de/das-neue-tierarzneimittelrecht-ab-2022

und den kompletten Gesetzestext auf der Website des Europäischen Parlaments:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv:OJ.L_.2019.004.01.0043.01.DEU&toc=OJ:L:2019:004:TOC

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